Radwerks- und Hammerzeichen der IHG

Innerberger Radwerks- und Hammerzeichen im Jahr 1625.

Von Anton von Pantz

Das Jahr 1625 ist für das steirische Eisenwesen von größter Bedeutung; es ist das Jahr der Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft (IHG). Nach dem großen Aufschwung, den die Eisenindustrie Obersteiermarks um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts genommen hatte, folgte bereits in den letzten Jahrzehnten desselben sowie in den ersten Dezennien des siebzehnten Jahrhunderts durch die Religionsverwirrungen, Kriegsunruhen und andere Umstände herbeigeführt, ein rascher Verfall.[1]

Es ist der Tatkraft des Kaisers Ferdinand II. zuzuschreiben, durch ein außerordentliches Mittel — der zwangsweisen Vereinigung der Radwerke zu Eisenerz, der Hammerwerke bei Groß-Reifling, St. Gallen, Altenmarkt, Klein-Reifling, Weyer, Hollenstein und Reichraming sowie der Verlagsforderungen der Eisenhandlungs-Kompagnie in Steyr zu einem großen Kommunalvermögen — Abhilfe geschafft und das Innerberger Eisenwesen, wenn auch nur für einige Jahrzehnte, zu neuer Blüte gebracht zu haben.

Um diese Zeit (1625) gab es 19 Radwerke (Blahhäuser) zu Eisenerz, welche ebenso vielen Besitzern gehörten. In den Hämmern längs der zahlreichen Seitenbäche der Enns schlugen

18 landsteirische Hammergewerken Stahl und Eisen, und die in den vorgenannten Orten Oberösterreichs gelegenen Hämmer waren Eigentum von 23 Gewerken. Eine Kommission erhob den Schätzungswert der Rad- und Hammerwerke samt allen dazu gehörigen Gebänden, Grundstücken und Wäldern (Holzrechten). Von dem festgestellten Wert des Besitzes jedes einzelnen Gewerken wurden die von ihm der Eisenhandlungsgesellschaft in Steyr schuldigen Beträge (Verlags- und Zusatzgelder etc.) in Abzug gebracht und der Rest als „Einlage“ im Interessentenbuch gutgeschrieben. Der frühere Besitzer verlor auf diese Weise sein gesondertes Eigentum, erhielt aber naeh der Größe seiner Einlage Anteil am Gesamtvermögen der Hauptgewerkschaft, deren Tätigkeit mit dem Jahre 1626 begann.

Die mit der Ordnung der ganzen Angelegenheit betraute Kommission veranlagte auch die Aufzeichnung der von den einzelnen Rad- und Hammergewerken geführten Marken.[2]

Diese Sammlung ist vom 29. Oktober 1625 datiert und hat folgenden Titel: „Zaichen-Buechel, wie man bei Hammermaisters Zeiten und noch dato observiert, sowoll auf daß Ranch-Halbmaß-Eisen alß geschlagnen Stahel- und Eißenzeug in Österreich und Land Steyr zu schlagen.“ Diese Sammlung enthält 19 Radwerkszeichen, dann 32 Zeichen land-steirischer und 46 Zeichen land-österreichischer Hammermeister. Die Darstellung ist von sehr ungeübter Hand erfolgt und hat es der Zeichner in einzelnen Fällen für notwendig erachtet, das gegebene Bild durch schriftliche Beisätze wie „Rueben“, „Mornkhöpf“, „Reichsapfl“ u. dgl. zu erläutern. Neben den einzelnen Zeichen befindet sich die Namensfertigung des betreffenden Gewerken:

Die Sammlung schließt mit einem Zeichen der Stadt Waidhofen a. d. Ybbs sowie mit zwei Marken, welche die alte Eisenhandlungs-Gesellschaft in Steyr auf Rauhware und geschlagenem Zeug aufschlagen ließ.

Der Gebrauch bestimmter Zeichen zur Erkenntlichmachang der Erzeugungsstätte der Ware, zur Unterscheidung derselben von anderen gleichartigen Produkten ist beim steirischen Eisenwesen sehr alt, wurde durch landesfürstliche Verfügungen angeordnet und in zahlreichen Befehlen immer wieder von neuem eingeschärft. So richtete Friedrich IV. Mittwoch vor St. Margareth 1492 an alle Ortschaften und Besitzer, welche mit der Eisenbearbeitung sich abgeben, den Befehl, auf alle ihre Fabrikate die eigenen Merkzeichen der Ortschaft oder der Erzeugungsstätte zu schlagen, weil durch Unterlassung dieser Vor-Schrift und Unterscheidungsmerkmale das Leobener Eisen sehr in Verruf und Abfall gekommen sei; am 10. März 1523 wurde den steirischen Hammermeistern neuerlich befohlen, auf jedes Eisenfabrikat ihr Merkzeichen zu schlagen u. dgl. mehr.[3]

Andere Verfügungen wieder betreffen die Art der Bezeichnung des Produktes mit der Marke, ob dieselbe auf jedem ausgeschmiedeten Stab, auf den den Bund geschlagenen Eisens zusammenfassenden Ringen oder auf der Verpackung anzubringen war.[4] 2)

Auch spezielle Verleihungen von Marken kommen vor, welche man mit der heute noch bestehenden Auszeichnung, den kaiserlichen Adler zu fahren, vergleichen könnte. Dahin gehört z. B. das Privilegium der 16 deutschen Hämmer um Leoben v. J. 1502 den Strauß, das Leobener Stadtwappen, auf ihren Erzeugnissen zu fahren. Ähnlich verhält es sich auch mit der dem Thomas Schrapacher im Jahr 1626 erteilten Bewilligung auf den von ihm in Wendbach erzeugten Blechen den Panther, das Wappen der Stadt Steyr, zu brennen.

Während heute unter der Ägide der Handels- und Gewerbefreiheit die Führung der Marken fast ausschließlich im Interesse der Fabrikanten gelegen ist und daher ein Markenzwang im allgemeinen nicht statuiert wird, verhielt sich dies in früheren Zeiten ganz anders. Das Eisenwesen stand unter landesfürstlicher Aufsicht; Erzeugung, weitere Verarbeitung und der Vertrieb des Produktes waren genau geregelt und in feste Bahnen gelenkt, das Kammergefälle hierbei lebhaft interessiert.

„Wenn ein Hammermeister schlechtes Roheisen erhält, soll er das Blähhans dem Amtmann anzeigen und das Zeichen des Blähhauses zuschicken, damit der Amtmann Abhilfe schaffe.“ (Amtsordnung von Eisenerz vom 31. August 1539.)[5]

Ähnlich bestimmt noch die unter der Kaiserin Maria Theresia erlassene Radwerks- und Hammerordnung für den Hüttenberger Erzberg:[6] „Damit man wisse, an welchen Werksgaden gut und schlecht gearbeitet wird, damit man den Gewerken, der schlechtes Eisen erzeugt, zu besserer Arbeit ermahnen und gegebenenfalls untersuchen könne, an wem die Schuld liege, ob an den Knappen, Hüttenarbeitern oder an den Gewerken selbst, hat jeder Rad- und Hammermeister sein Stück Flossen oder geschlagenes Eisen mit dem Zeichen zu vermerken, widrigenfalls das ungezeichnete Eisen nach Beschaffenheit der Umstand dem Berggerichte zu einer Strafe verfallen sein soll.“

War der Gebrauch der Marken für die Beaufsichtigung der Erzeugung und weiteren Verarbeitung des Eisens notwendig, so war dies umso mehr der Fall, um die Einhaltung des behördlich geregelten Handelszuges zu überwachen, die Einführung fremden Eisens zu verhindern und das landesfürstliche Gefälle vor Schaden zu bewahren. Die althergebrachten Handelswege des Innerberger und Vordernberger Eisens, des sogenannten Wald- sowie des Hüttenberger Eisens, waren durch landesfürstliche Verfügungen seit den ältesten Zeiten bekräftigt und infolge der häufigen Streitigkeiten im Laufe der Jahrhunderte genauestens geregelt worden. Die landesfürstlichen Amtleute in den Bergorten, eigene Eisenbereiter und sonstige Beamte hatten die Einhaltung der vorgeschriebenen Handelswege genau zu überwachen und die Einschmuggelung fremden Eisens zu verhindern.

Dies konnte nur erreicht werden, wenn das Fabrikat das Zeichen seiner Provenienz — die Marke — aufwies. Daher erklären sich die zahlreichen landesfürstlichen und behördlichen Befehle, die immer wieder von neuem bis in die Mitte des vergangenen Jahrhunderts die obligatorische Führung der Marken einschärfen.

Gehen wir nun auf die in dem „Zeichenbüchel“ vom Jahr 1625 enthaltenen Marken näher ein, so finden wir zwei Hauptgruppen: Radwerks- und Hammermarken. Die ersteren waren in ihrer Form meist sehr einfach, eine Zusammenstellung von wenigen Linien. Die letzteren, komplizierter und verschiedenartiger, teilen sich in der Regel in eigene. Zeichen für das Rauheisen (Halbmaß) sowie für das geschlagene Zeug, sei es Eisen oder Stahl.

Das Radwerkszeichen wurde von seinem Besitzer sowohl als „Status-, Willenserklärungs- und Vermögenszeichen“ in allen Funktionen einer Hausmarke als auch als „Urheber-(Erzeuger-) Zeichen“ verwendet.

Was die Verwendung der Radwerkszeichen als Urheberzeichen anbelangt, so muss vorausgeschickt werden, dass zur Zeit der Gründung der Hauptgewerkschaft das Roheisen in sogenannten Stucköfen[7] erzeugt wurde. Bei diesem Verfahren sammelte sich das aus den Erzen geschmolzene Eisen am Boden des Ofenschachtes hauptsächlich in einem Klumpen (Maß genannt) an. Dieser Klumpen wurde nach seiner Entfernung aus dem Ofen in zwei Teile geschroten, die unter dem Namen „Halbmaße“ an die Hammerwerke abgegeben wurden. An diesen Eisenklumpen wurde das Zeichen des betreffenden Radwerkes und nach erfolgter Abwäge auch das „Halbmaßzeichen“ jenes Hammergewerken angebracht, der dieselben übernommen hatte.

Wie bereits erwähnt, hatten die meisten Hammermeister eigene, von den Halbmaßzeichen verschiedene Marken für ihre Fabrikate. Diese letzteren Marken sind äußerst mannigfaltig. Neben geometrischen Figuren und Buchstaben finden sich Kopf und Hand des Menschen, Bilder aus dem Tier- und Pflanzenreiche, Geräte, insbesondere Waffen, auch Sonne, Mond und Sterne wurden verwendet. Während diese Zeichen für „geschlagenen Zeug“ ausschließlich nur als Erzeuger-Marken gebraucht wurden, dienten die Halbmaßzeichen als eigentliche Hausmarken in allen Funktionen derselben als Status-, Willenserklärungs- und Vermögenszeichen Wir finden sie als heraldisierte Marken auf Grabsteinen, über den Haustoren, auf Urkunden. In ihrer Eigenschaft als Vermögenszeichen wurden sie — wie vorerwähnt — auf den gekauften „Halbmaßen“ (Roheisen) angebracht.

Aus dem sechzehnten Jahrhundert sind im Innerberger Gebiet nur mehr wenige Grabsteine erhalten, verhältnismäßig die meisten an der Kirche zu Weyer. Die auf dem Grabsteine des Sebald Händl, gestorben 1506 (an der Nordseite der Pfarrkirche zu Weyer), angebrachte Hausmarke stimmt völlig mit dem Hammerzeichen der Händlischen Hämmer im Jahr 1625 (damalige Besitzerin Katharina Reyschkho, geborene Händl von Ramingdorf) überein.

Infolge dieses allgemeinen Gebrauches kann man an zahlreichen Häusern im einstigen Innerberger Rayon (besonders in Weyer in Oberösterreich) noch heute aus den über den Toren angebrachten Hammermarken die einstigen Besitzer feststellen.

Auch in den Wappen der Gewerken fanden die Radwerks- und Hammerwerken, wenn auch nur vereinzelt, Aufnahme, so der Tannenbaum in dem Wappen der Forster und der Mohrenkopf in jenem der Schreiner. Doch betreffen diese beiden Fälle nicht die Aufnahme jener Zeichen, die als eigentliche Hausmarken Verwendung fanden (der Halbmaßzeichen), sondern der rein gewerblichen Marken, die zur Bezeichnung der fertigen Waren dienten. Die Aufnahme eines auch als Hausmarke dienenden Zeichens zeigt folgendes Beispiel, das allerdings nicht Innerberg betrifft. Ein Vordernberger Radmeister, Maximilian Sulzpacher, dessen Sohn Christian Ernst am 7. August 1670 den rittermäßigen Adel mit dem Prädikat „von Sulzberg“ erhielt, nahm in das ihm 1628 von einem Comes palatinus verliehene Wappen unter anderem zwei Löwen auf, deren jeder in den Vorderpranken ein Halbmaß hält, welches mit den Zeichen je eines seiner beiden Radwerke (Nr. 5 und 12) versehen ist.[8]

Fragen wir nun nach den weiteren Schicksalen der im „Zeichenbüchel“ vom Jahr 1625 enthaltenen Marken, so muss vorausgeschickt werden, dass die Radwerks- sowie die Halbmaßzeichen durch die Vereinigung der in Betracht kommenden Rad- und Hammerwerke in eine Körperschaft ihre Bedeutung Oberhaupt verloren. Als einheitliches Halbmaßzeichen wurde 1626 der „Bindenschild“ eingeführt. Aber auch ein Teil der auf geschlagenem Zeug geführten Hammermarken dürfte bald nach der Gründung der Hauptgewerkschaft außer Gebrauch gekommen sein, da die Hauptgewerkschaft bereits in den ersten Jahren ihres Bestandes teils wegen des eintretenden Mangels an Holzkohle, teils aber auch wegen der ungünstigen Lage mancher Hämmer genötigt war, mehrere Werke gänzlich aufzulassen.

Ans einem Bericht der Oberhammer-Verwaltung in Sankt Gallen vom Jahr 1735, gefertigt von Hans Karl Ochs und Josef Leopold Winterl, geht hervor, dass um diese Zeit bei den landsteirischen Hammerwerken und den dieser Verwaltung unterstehenden Hämmern in der Laussa nur mehr folgende Zeichen geschlagen wurden: am Dürnbach Wellisch-Hammer das Kleeblatt, am Schachen Wellisch-Hammer ein Kreuz, am Wellisch-Hammer bei der „Nussabruggen“ die Rübe, am Egger Wellisch-Hammer die Weintraube, am Schreiner Wellisch-Hammer der Stern, am Kohlthaler Wellisch-Hammer der Reichsapfel, am Drummer Wellisch-Hammer der Säbel, am Wurschenhofer Wellisch-Hammer das Posthorn und am gleichnamigen Zerrenhammer der Tannenbaum.

Es hatten sich also in dem Rayon der St. Gallener Hammer-Verwaltung ausschließlich nur Bildmarken erhalten, aber auch diese verschwanden bis auf einige wenige im Laufe der Zeit vollständig. Die behördlichen Verfügungen gegen Ende des achtzehnten und zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts verlangten Marken, aus welchen der Name des Erzeugers erkennbar ist und die den Namen des Ortes oder wenigstens der Provinz der Erzeugung enthalten.[9]

Die wenigen Marken, die aus der Zeit der Hammergewerken noch in Gebrauch waren, waren zu Qualitätsbezeichnungen geworden. So wurde in den Fünfzigerjahren des verflossenen Jahrhunderts auf allem von der Innerberger Hauptgewerkschaft erzeugten Scharsachstahl der Tannenbaum, früher Marke des Gregor Forster, geschlagen, während der sogenannte Zweckschmiedstahl als Qualitätszeichen die einstige Marke des Christoph Pantz in Pölzenbach, die Weintraube, erhielt. Außerdem wurde auf jede Stahlstange als Marke geschlagen: der kaiserliche Adler[10] mit der Krone, das Wort „Innerberg“, der Anfangsbachstabe des Hammerrevieres samt einem oder mehreren „Tupfen“, nach der Nummer des betreffenden Hammers, in dem der Stahl erzeugt wurde. Diese Bezeichnungsart wird heute noch angewendet in den Hämmern zu Klein-Reifling, den einzigen von all den zahlreichen Hammerwerken des einstigen Innerberger Rayons, die gegenwärtig noch in Betrieb stehen.

[1] Siehe: „Versuch einer Beschreibung der vorzüglichsten Berg- und Hüttenwerke des Herzogthums Steyermark“ von V. Ignaz Ritter von Pantz und A. Josef Atzl, Wien 1814, Gerold’scher Verlag. Österr. Jahrbuch für den Berg- und Hüttenmann, Jahr 1866: v. Ferro „Die Innerberger Hauptgewerkschaft“. Kraus : „Die eherne Mark“, I. Bd. Muchar : „Geschichte des steiermärkischen Eisenwesens am Erzberge bis 1570“ in der steiermärkischen Zeitschrift, Neue Folge. Band 5 u. 8, und insbesondere „Das Eisenwesen zu Eisenerz in den Jahren 1660-1626’“ von Frans Martin Mayer (Mitteilungen des historischen Vereines, Heft XXXIII). „Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 16265“ von Ludwig Bittner im Archiv für österreichische Geschichte, Band LXXXIX, II. Hälfte, Wien 1901.

[2] Diesbezüglicher Auftrag im Hofkammerarchiv Fasz. 18.317. — Über das Markenwesen im allgemeinen verweise ich auf die eingehenden und umfassenden Ausführungen Hormeyers in seinem Werk „Die Haus- und Hofmarken“, Berlin 1870. „Das Wappen als gewerbliche Marke“ behandelt Dr. Josef R. v. Bauer im Jahrbuch der heraldischen Gesellschaft „Adler“, Neue Folge, 13. Band, Wien 1903. Speziell steirische Marken betreffen die Abhandlungen von Professor Dr. Goth und Dr. Franz Ilwof: „Haus- und Hofmarken“ in den Mitteilungen des historischen Vereines für Steiermark, 6. Heft v. J. 1854 und 12. Heft v. J. 1863. In dem Aufsatz Goths finden sich Abbildungen der Marken der 14 Vordernberger Radwerke sowie der bis 1625 bestandenen 19 Radwerke zu Eisenerz. Es sind jedoch daselbst die Namen der Besitzer dieser Radwerke nicht angegeben. — V. Muchar gibt in seiner „Geschichte des steiermärkischen Eisenwesens“, steiermärkisehe Zeitschrift, Neue Folge, Band 6 und 8, die Vordernberger Radwerkszeichen samt den Namen ihrer Besitzer. — Dr. Franz Ilwof teilt auf einer Tafel unter anderen Marken auch 26 Hammermeisterzeichen mit, führt jedoch ebenfalls nicht die Namen der Besitzer an. Diese Hammermarken finden sich fast vollzählig im „Zaichenbüchel“.

[3] Muchar: „Geschichte des steiermärkischen Eisenwesens“; Anton von Pantz, Beiträge zur Geschichte der Innerberger Hauptgewerkschaft, in: Veröffentlichungen der Historischen Landes-Kommission für Steiermark, Graz 1903, 250

[4] Z. B. Verordnung des Amtmannes Hans Hang v. J. 1617 in Schmidts Sammlung der Berggesetze der österreichischen Monarchie, IlI. Abteilung.

[5] Schmidt: Sammlung der Berggesetze der Österreichischen Monarchie III. Abteilung

[6] Berg-, Teutsch-Hammer- und Radwerksordnung zu Hüttenberg, Moßinz und Lölling vom 24. April 1759; die steiermärkische Radwerks- und Hammerordnung vom 26. September 1748 enthält eine derartige Vorschrift zwar nicht, doch wird in der Hammerordnung der auf das Rauheisen geschlagenen Zeichen Erwähnung getan.

[7] Die Flossenerzeugung in den Hochöfen wurde bei der Hauptgewerkschaft erst 1769 durch den Oberkammergrafen v. Kofflern eingeführt.

[8] Dr. Ilwolf weist in seiner obbezogenen Abhandlung gleichfalls auf mehrere Fälle der Aufnahme von Hausmarken in die Wappen der Stadt Steyrischen Geschlechter hin. Zweifellos ist dies in den Wappen der Familien Goldschmidt, genannt Steyrer, und Rottaller der Fall. Das Wappen der Familie Millwanger muss als ein „redendes Wappen“ bezeichnet werden. Was das Wappen der Straßer anbelangt, so dürfte das von dem in der oberen Schildeshälfte schreitenden Löwen gehaltene Zeichen keine Hausmarke, sondern das alchimistische Zeichen für Eisen (Zeichen des Planeten Mars (f) sein, das sich auch in dem Wappen der Hauptgewerkschaft findet — Die Straßer zu Gleiss waren eines der größten Handelshäuser zu Steyr und besaßen im sechzehnten Jahrhundert auch mehrere Hammergewerkschaften. — Eisenordnung vom Jahre 1570. — Über die Wappen der Stadt Steyrischen Geschlechter S. Prevenhueber „Annales Styrenses“.

[9] Hofkammerdekrete vom 5. September 1785, vom 28. Jänner 1802, Allerhöchste Entschließung vom 7. September 1626 etc.

[10] Infolge eines kaiserlichen Privilegiums vom 9. Oktober 1700. Dieses Privilegium wurde gewährt zum Schutz gegen die Markenfälschungen im römischen Reich. Unter der Regierung Maria Theresias wurde vorübergehend auf Scharsachstahl statt des kaiserlichen Adlers das königlich ungarische und böhmische Wappen geschlagen. — Archiv des k. k. Ministeriums des Innern. — Der große Ruf des Innerberger Eisens und der auf dasselbe geschlagenen Marken veranlasste schon frühzeitig Fälschungen und Nachschlagungen derselben im römischen Reich. Besonders in Lüttich, Pfalz-Neuburg und im Bergischen Lande wurden diese Fälschungen in schwunghafter Weise im Laufe des siebsehnten Jahrhunderts betrieben. Die Hauptgewerkschaft musste sich wiederholt um Abhilfe an den Kaiserwenden, so 1630, 1674 etc. Es ergingen dann strenge Befehle besonders an die größeren Eisenhandel bereibenden Reichsstädte (Köln, Aachen, Lüttich, Frankfurt, Lübeck und Hamburg), jedoch mit wenig Erfolg, denn die Markennachschlagung dauerte fort. Hofkammerarchiv Fasz. 18.318 sowie Haus-, Hof- und Staatsarchiv.

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